In unserer Praxis ist die Bezahlung der Honorarnote per Erlagschein oder mittels Bar- bzw. Bankomatkartenzahlung möglich.Als besonderen Service übernehmen wir für Patientinnen, die bar/mit Bankomatkarte bezahlen, das Einreichen der Honorarnote bei der Krankenkasse.Weiters bieten wir vergünstigte Tarife für Patientinnen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr an.