NIPT – nicht invasiver PränatalTest

 

Was ist der PraenaTest®?

Der PraenaTest® untersucht bestimmte Veränderungen der Chromosomen – sogenannte Chromosomenstörungen – im Erbgut Ihres ungeborenen Kindes. Bisherige Untersuchungen bestimmen diese Chromosomenstörungen mittels Ultraschall, wie beispielsweise bei der Nackenfaltenmessung, sowie durch Messung bestimmter Schwangerschaftshormone im Blut. Sie sind nicht-invasiv und damit ebenfalls ungefährlich für das Kind, haben aber eine eingeschränkte Aussagekraft. Daneben gibt es invasive Untersuchungsmethoden, bei denen Fruchtwasser oder Gewebe des Mutterkuchens mittels eines Eingriffs entnommen und untersucht wird. Die invasiven Methoden haben eine sehr hohe Aussagekraft, bergen jedoch das Risiko einer Fehlgeburt.

Der PraenaTest® vereint die Vorteile der beiden herkömmlichen Methoden, ohne deren Nachteile zu haben. Der PraenaTest® ist einerseits für Ihr ungeborenes Kind ungefährlich und andererseits bestimmt er mit hoher Sicherheit, ob eine der untersuchten Chromosomenstörungen vorliegt oder nicht.

Der PraenaTest® kann bestimmte Veränderungen der Chromosomen,

sogenannte Chromosomenstörungen, bei Ihrem ungeborenen Kind feststellen. Dies sind:

·         Trisomien 21, 18 und 13

·          Klinefelter-Syndrom

·          Turner-Syndrom

·          Triple-X

·          XYY-Syndrom

Mit dem PraenaTest® entscheiden Sie ganz individuell, welche Chromosomenstörungen Sie untersuchen lassen möchten. Sie können Ihr Kind beispielsweise nur auf Trisomie 21 oder auf die drei Trisomien 21, 18 und 13 testen lassen. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Untersuchungen für Sie in Ihrer persönlichen Situation tatsächlich sinnvoll sind.

Praena Patientinnenbroschüre

Ordinationszeiten

Montag:   
09:00 - 13:00 Uhr

Dienstag:
15:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 
09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag:
variabel

Freitag:
variabel

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Wir weisen hiermit darauf hin, dass Terminabsagen grundsätzlich bis 1 Tag vor dem eingeteilten Termin erfolgen müssen.
Bei zu kurzfristigen Absagen, aber auch bei „einfach NICHT KOMMEN“, wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 80,00 eingehoben.

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